Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen
für Veranstaltungen der De Medicus Akademie GmbH & Co. KG

 
§ 1 Veranstalterin
Veranstalterin ist die De Medicus Akademie GmbH & Co. KG (im Folgenden –Veranstalterin– genannt), vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin der De Medicus Akademie GmbH & Co. KG die Titanium Verwaltungs GmbH, diese wiederum vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Jürgen Haut, Bahnhofstraße 10, in 33378 Rheda-Wiedenbrück.

 
§ 2 Allgemeines
Die Veranstalterin richtet sich mit ihren Veranstaltungsangeboten ausdrücklich nicht an Verbraucher* i.S.d. § 13 BGB. Mit der Anmeldung zu den Veranstaltungen werden die nachfolgenden „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ anerkannt.

 
§ 3 Anmeldung
Die Anmeldung zu Veranstaltungen ist in jedem Fall schriftlich, per E-Mail oder über die Anmeldefunktion auf der Internetseite der Veranstalterin unter „https://dentalzentrum-owl.de/event-anmeldung“ vorzunehmen. Die Darstellung der Veranstaltung auf der Internetseite der Veranstalterin stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Im Falle der Online-Anmeldung wird durch das Anklicken des Buttons „kostenpflichtig anmelden“ eine verbindliche Anmeldung zur dargestellten Veranstaltung erklärt.

Anmeldungen werden regelmäßig in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Veranstalterin berücksichtigt; besondere Auswahlverfahren für bestimmte Veranstaltungen bleiben davon unberührt. Die Veranstalterin bestätigt spätestens nach Anmeldeschluss die Anmeldung, soweit nicht eine Bestätigung ausgeschlossen wurde. Der Vertrag kommt mit Zugang der Bestätigung, bei Ausschluss der Bestätigung mit der Anmeldung zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die Veranstalterin dies dem Angemeldeten oder Anmeldenden mit.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Eingang der Anmeldung erhält der angemeldete Teilnehmer eine Anmeldebestätigung und bei einer zahlungspflichtigen Veranstaltung eine Rechnung. Personen, die nach Überschreiten des zur Verfügung stehenden Platzangebots angemeldet werden, erhalten eine Absage.

 
§ 4 Kosten und Zahlungsbedingungen
Sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, ist die Zahlung mit der Anmeldebestätigung fällig. Wird in der Rechnung ein anderer Termin genannt, so gilt dieser. Bei verspäteter Zahlung kann die Veranstalterin den Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen. Zahlungspflichtig ist der Anmelder, unabhängig davon, ob er selbst oder eine andere Person teilnimmt. Die Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. des Arbeitgebers) zu erfolgen.

 
§ 5 Rücktritt
Von Veranstaltungen kann ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erklärt werden, ohne dass ein Entgelt für die Veranstaltung zu zahlen ist.

Bei einem Rücktritt bis zum 5. Tag vor Beginn der Veranstaltung ist die Veranstalterin berechtigt, 30 Prozent des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale zu verlangen. Bei einem späteren Rücktritt beträgt die Kostenpauschale 100 Prozent des Teilnahmeentgelts. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin. Dem Zurücktretenden steht der Nachweis frei, dass der Veranstalterin kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird, der die Voraussetzungen einer Teilnahme erfüllt.

 
§ 6 Absage und Ausfall von Veranstaltungen
Die Veranstalterin hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Dies gilt auch im Fall kurzfristiger Absagen oder eines Veranstaltungsausfalls, selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer/innen nicht mehr möglich sein sollte. Das Teilnahmeentgelt wird auch dann fällig, wenn der angemeldete Teilnehmer nicht erscheint.

 
§ 7 Urheberrechte an Veranstaltungsunterlagen / Copyright
Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Veranstaltungsunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei die Veranstalterin. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die die Veranstalterin darf kein Nutzer die Veranstaltungsunterlagen oder Auszüge davon, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Bei Zuwiderhandlungen ist durch die Teilnehmer/innen gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten.

 
§ 8 Haftung
Die die Veranstalterin und die von ihr beauftragten Personen haften nicht für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten die Veranstalterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 
§ 9 Datenschutz
Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in damit einverstanden, dass seine/ihre persönlichen Daten von der die Veranstalterin gespeichert werden. Die Daten werden für Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie für Informationen im Zusammenhang mit dem Thema der Veranstaltung verwendet und genutzt.

Soweit der /die Teilnehmer/in einer Speicherung in der Anmeldung ausdrücklich zustimmt, ist die die Veranstalterin berechtigt, die Anmeldedaten (Name, Firma, E-Mail-Adresse) in einer Teilnehmerliste zu erfassen, die dem Referenten zur Verfügung gestellt und bei der Veranstaltung ausgelegt werden kann.
Zu diesem Zweck werden die genannten Daten unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch gespeichert. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von die Veranstalterin selbstverständlich vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Referenten sind entsprechend vertraglich und datenschutzrechtlich verpflichtet worden. Der /die Teilnehmer/in ist jederzeit berechtigt, seine Daten einzusehen und ggf. Angaben zu verändern bzw. löschen zu lassen.

 
§ 10 Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind unmittelbar mit der Veranstalterin zu treffen.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text der Allgemeinen Teilnahmebedingungen bezüglich Personen ausschließlich die männliche Form (z. B. „Teilnehmer“) verwendet. Selbstverständlich gelten die Regeln für weibliche Personen in gleicher Weise.

(Stand: Juni 2015)


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