Auswirkungen auf die Gesundheitshandwerke
Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,
Am 4. Juni 2016 ist das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“, kurz Antikorruptionsgesetz, in Kraft getreten. Der Gesetzentwurf verankert den Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen für Heilberufe. Durch den neuen Paragrafen 299a sollen strafrechtliche Lücken bei der Bekämpfung von „korruptiven Praktiken“ geschlossen werden. Entsprechende Delikte sollen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.
Wir freuen uns, dass wir den renommierten Fachanwalt für Medizinrecht und Verwaltungsrecht Dr. Matthias Rose (Streitbörger&Speckmann PartGmbB) in unseren Räumlichkeiten willkommen heißen dürfen.
Thema: Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
Referent: Dr. Matthias Rose
Datum: 05.10.2016
Uhrzeit: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Gebühr: 49,00 Euro zzgl. MwSt. (Teilnehmerzahl begrenzt)