Amalgamverbot seit dem 1. Januar – Was Sie wissen sollten

Seit dem 1. Januar 2025 ist Amalgam als Füllmaterial in der Zahnmedizin in der EU offiziell verboten. Der Grund für dieses Verbot liegt weniger in gesundheitlichen Bedenken, sondern vielmehr im Umweltschutz. Quecksilber, das Hauptbestandteil von Amalgam, soll weltweit reduziert werden, da es bei der Verbrennung in Krematorien in die Umwelt freigesetzt werden kann.

Kein Grund zur Sorge bei bestehenden Amalgamfüllungen

Für Patienten, die noch Amalgamfüllungen tragen, besteht laut aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen kein Gesundheitsrisiko. Das Quecksilber im Amalgam liegt in gebundener Form vor und tritt nicht in den menschlichen Organismus über. Auch die Entfernung von Amalgamfüllungen erfolgt in der modernen Zahnmedizin unter sicheren Bedingungen.

Möglichkeiten der Amalgamentfernung im Dentalzentrum OWL

Falls Sie dennoch über einen Austausch Ihrer Amalgamfüllungen nachdenken, beraten wir Sie gerne individuell. Mit modernster Technik und höchsten Sicherheitsstandards sorgen wir dafür, dass der Austausch schonend und risikoarm erfolgt. Gleichzeitig informieren wir Sie über alternative Füllmaterialien, die sowohl ästhetisch als auch funktional überzeugen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder möchten Sie einen Beratungstermin vereinbaren? Unser Team im Dentalzentrum OWL steht Ihnen gerne zur Verfügung.

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